Im Planfeststellungsbeschluss auf Seite 18 und 19 sind in den Punkten 56 bis 59 regelmäßige Monitorings vorgegeben für
- Grundwasser-Monitoring
- Stillgewässer-Monitoring
- Vegetationskundliches Monitoring
- Waldzustandserfassung
Wie hoch sind die pro Monitoring
- die Sachkosten insgesamt?
- Personalkosten insgesamt hochgerechnet auf 10 Jahre?
Diese Fragen werden in den Unterlagen zur Bürgerversammlung auf Seite 14 teilweise beantwortet.