Nach mängelfreier Schlussabnahme geht die Pflicht zur Gewässerunterhaltung für den planfestgestellten Gewässerausbau auf die Stadt Olfen über.
Planfeststellungsbeschluss, Punkt 40, Seite 16
Welche Kosten entstehen hier jährlich?
Sind die Großherbivoren und deren Pflege darin enthalten?
Sind darin auch die haftungsrechtlichen Absicherungen zu finden?
Haftet die Stadt alleine vollumfänglich für die gesamte Anlage des Gewässerverlaufes?
Welche Kosten übernimmt hiervon Gelsenwasser AG?
Diese Fragen werden in den Unterlagen zur Bürgerversammlung auf Seite 14 teilweise beantwortet.