Im Planfeststellungsbeschluss wird auf Seite 23 unter Punkt 1.3 festgestellt, dass der Gewässerverlauf der Neuen Stever nicht öffentlich zugänglich sein wird und dass die vorgesehene Beweidung der Sekundäraue mit Großherbivoren vorgesehen ist.
Großherbivoren (große Herbivoren, große Flanzenfresser) sind ein weiter Begriff.
Welche Großherbivoren sollen angesiedelt werden?
Wieviele Großherbivoren werden angesiedelt?
Wie werden die Autofahrer und querenden Verkehrsstraßen gegen diese Tiere gesichert?
Wie werden die Anlieger gegen diese Tiere gesichert?
Wie hoch sind die Anschaffungskosten?
Wie hoch sind die jährlichen Pflegekosten?
Diese Fragen werden in den Unterlagen zur Bürgerversammlung auf Seite 7 zum größten Teil nicht beantwortet.