Im Planfeststellungsbeschluss gibt es unter Punkt 56 auf Seite 18 Auflagen für das Grundwasser-Monitoring, in Punkt 57 auf Seite 18 Auflagen für das Stillgewässer-Monitoring.
Welcher Plan ist vorbereitet, wenn die festgestellten Messergebnisse nachhaltige negative Auswirkungen haben?
Welche verfahrensrechtliche Maßnahmen sind vorgesehen?
Welche haftungsrechtliche Maßnahmen sind vorgesehen?
Gibt es eine Rückbauversicherung?
Welche Schadensregulierungen im Anliegerbereich ist vorgesehen?
Diese Fragen werden in den Unterlagen zur Bürgerversammlung auf Seite 6 nicht beantwortet.