Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat in seinem Jahresbericht 2021 Teil B ab Seite 101 den Bau einer Fischaufstieganlage am Baldeneysee in Essen gerügt.
Die Situation in Essen war wie die aktuelle Situation in Olfen ist: nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die auf nationaler Ebene in §34 und §35 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) umgesetzt sind, musste die Durchgängigkeit der Ruhr für Fische und Wasserlebewesen verbessert werden.
Im Fall der Fischaufstiegsanlage in Essen wurde nicht korrekt geprüft, ob und in welcher Höhe der Betreiber der Stauseen und der angeschlossenen Wasserkraftwerke an den Baukosten von 8,3 Mio. € hätte beteiligt werden müssen.
So hat das Land NRW 80% der Baukosten (6,7 Millionen Euro) gefördert, der Betreiber der Stauseen und der Wasserkraftwerke hat lediglich 9.500 € (entspricht ca. 0,11% der Baukosten) beigesteuert.
Das WDR Magazin Westpol berichtete am 12.12.2021 hierüber, der Beitrag ist noch bis Ende 2022 in der Mediathek verfügbar (Klick auf das Bild).
Das Finanzierungsmodell der Fischaufstiegsanlage in Essen erinnert sehr stark an das der Neuen Stever.
In den vergangenen 2 Bauausschussitzungen wurde von der Stadt Olfen folgendes Finanzierungsmodell präsentiert:
- 80% werden vom Land NRW gefördert
- 20% werden mit dem Erlös des Verkaufs von Ökopunkten (das Risiko trägt die Stadt Olfen) beglichen
Der Betreiber der Stauseen (die Gelsenwasser) muss in diesem Finanzierungsmodell – genau wie die RWE in Essen – höchstens einen verschwindent kleinen Bruchteil der Kosten beitragen.